DNBGF
Deutsches Netzwerk
für betriebliche
Gesundheitsförderung

Rechtsgrundlagen

Anders als der Arbeitsschutz, der durch eine Reihe konkreter gesetzlicher Vorgaben geregelt wird, beruht betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) derzeit lediglich auf einer allgemeinen, auf Freiwilligkeit basierenden Rechtsgrundlage. § 20 Sozialgesetzbuch V ermöglicht den Krankenkassen ein Engagement in der BGF. Der Paragraph sagt jedoch nichts darüber aus, welche Methoden und Instrumente zur Anwendung gelangen sollen, noch gibt er an, auf welche Arbeitstätigkeiten sich BGF bezieht. Auf der Grundlage dieser Regelung lassen sich Möglichkeiten ableiten, den gesetzlichen Handlungsspielraum flexibel, kreativ und zielführend auszugestalten. Dabei gilt jedoch immer, dass BGF in Ergänzung, nicht in Konkurrenz zum Arbeitsschutz steht. Die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz ist freiwillig. Anders als der Arbeitsschutz kennt BGF keine obligatorischen Mindeststandards, deren Einhaltung überwacht wird. BGF setzt auf Leitlinien, Zieldefinitionen und Qualitätskriterien, die Anregungen geben und so zur Entwicklung einer umfassenden und nachhaltig wirksamen Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen sollen. Hierzu gehören

 

Ausgewählte Rechtsgrundlagen:

  •  § 20 SGB V : Betriebliche Gesundheitsförderung, Primärprävention und Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen; Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Unfallversicherung;
  •  § 1 und 14 SGB VII (PDF 6 KB): Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die gesetzliche Unfallversicherung; Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dieser Regelung sowie mit dem Arbeitsschutzgesetz hat der Gesetzgeber 1996 das Verständnis von Arbeitsschutz erweitert.
  • Das  Arbeitsschutzgesetz (PDF 44 KB): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - regelt die Pflichten der Arbeitgeber sowie Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer
  • Das  Arbeitssicherheitsgesetz (PDF 38 KB): Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.



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