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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

 

 

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf dem Weg 
Erstmalig in Deutschland wollen sich die Institutionen des Arbeitsschutzes, also Bund, Länder und Unfallversicherungsträger auf eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) verpflichten.

Damit soll nicht zuletzt europäischen Vorgaben nachgekommen werden, nachdem zuletzt das deutsche Arbeitsschutzsystem als intransparent und ineffizient beurteilt worden war. In den Gemeinschaftsstrategien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, geht die EU davon aus, dass durch Arbeitsschutz nicht nur das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer geschützt werden und deren Motivation erhöht wird. Arbeitsschutz spiele zugleich eine herausragende Rolle für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität der Unternehmen und für die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme. Es wird daher für erforderlich gehalten, nationale Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu entwickeln und in nationale Präventionsziele umzusetzen.

Die GDA soll folgende Kernelemente enthalten: 

  • Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele
  • Ableitung von Handlungsfeldern und Arbeitsprogrammen und deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen
  • Evaluierung der Ergebnisse
  • Festlegung eines abgestimmten, arbeitsteiligen Vorgehens von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Aufsichtsdiensten der UVT
  • Herstellung eines transparenten, überschaubaren und von Doppelregelungen freien Vorschriften- und Regelwerks

Zur Bearbeitung dieser Aufgaben sieht die GDA zwei wesentliche Institutionen vor. Die „Nationale Arbeitsschutzkonferenz“ dient als zentrales Entscheidungsgremium für die Planung, Koordinierung und Evaluation. Mitglieder sind der Bund, die Länder und die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung. Das so genannte „Arbeitsschutzforum“ dagegen soll den Erfahrungsaustausch mit den an Arbeits- und Gesundheitsschutz beteiligten Kreisen und Experten sicherstellen. Für die DGA soll zudem eine Geschäftsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingerichtet werden.

Inzwischen ist der Zielfindungsprozess weitgehend abgeschlossen. Für den Zeitraum 2008-2012 sind die folgenden drei Arbeitsschutzziele vorgesehen

  • Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen
  • Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen und Erkrankungen
  • Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Hauterkrankungen

Weitere Informationen www.gda-portal.de

Downloads finden Sie hier:

http://www.gda-portal.de/cln_134/sid_A1D9A03A5CB5CE3CDC6C535CE30B99F3/gdaportal/de/Downloads/Downloads.html.




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