Deutsches Netzwerk
für Betriebliche
Gesundheitsförderung

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

 

 

 
3,6 MB

Kein Stress mit dem Stress:
Eine Handlungshilfe für Führungskräfte

Die Broschüre beschäftigt sich mit der psychischen Gesundheit  von Führungskräften. Sie beinhaltet unter anderem: Daten und Fakten, einen  Selbst-Test: Wie belastet bin ich? ,einen Schnell-Test: Wie belastet sind meine Mitarbeiter? Zum Thema Führung und psychische Gesundheit gibt sie Antworten auf die Frage: Wie kann ich die Ressourcen meiner Mitarbeiter ausbauen und Stress aktiv abbauen? Die Checkliste beinhaltet folgende Themen:
Stärken aufbauen,  Psychische Belastungen verringern, begrenzen und vermeiden und Schluss mit dem Dauerstress. Eine Checkliste zum Stressabbau: So können Sie Stress bei Ihren Mitarbeitern vermeiden hilf Führungskräften im täglichen leben. Der gesetzliche Rahmen für die Förderung der psychischen Gesundheit wird dargestellt und es gibt Tipps zur psychische Balance für Führungskräfte: Leistungsstark und ausgeglichen - sieben Anregungen für Ihren Arbeitstag.

 

Prämie zur Einführung des BEM

Keine Neuerung im Jahr 2009
.......doch von Unternehmen und Behörden immer stärker in Anspruch genommen sind Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Rechtliche Grundlage hierfür ist der ƒƒ 84 Abs. 3, 102 Abs. 3 Nr.2d SGB IX i.V.m. ƒ 26c SchwbAV. Dieser besagt, dass z.B. die Integrationsämter Prämien oder Fördermittel für die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements vergeben können. Die Höhe der Leistungen steht im Ermessen des Leistungserbringers, orientiert sich allerdings meistens an den Kosten der Maßnahme. Die Unterstützung kann erbracht werden, wenn ein Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführt, d.h. bspw. eine betriebsinterne Integrationsvereinbarung abgeschlossen wurde, die insbesondere Regelungen zur Durchführung einer betrieblichen Prävention und zur generellen Gesundheitsförderung beinhaltet. Für die Förderung ist es allerdings erforderlich, dass das Konzept über die gesetzlichen Mindestanforderungen in diesem Bereich hinausgeht.  
Die genaue Regelung hierfür ist Ländersache. So stellt z.B. das Landesamt Hildesheim 1x jährlich eine Prämienausschüttung an besonders engagierte Betriebe im BEM zur Verfügung. Die Prämienhöhe variiert allerdings sehr stark von Land zu Land und von Jahr zu Jahr. Sie kann jedoch bis zu 20.000,-¬ betragen. Länderinterne Empfehlung besagen, dass diese auf 3-5 Betriebe aufgeteilt werden sollte.
Notwendig ist hierfür lediglich ein formloser Antrag an das zuständige Integrationsamt. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschäftigungsquote mindestens erfüllt ist und eine Integrationsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verfasst wurde.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die Bereitschaft und Höhe der Förderung sich nicht unwesentlich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und ebenfalls stark dem landespolitischen Kurs folgt. Deutschlandweit lässt sich hier jedoch eine einheitliche Zunahme der geförderten Maßnahmen verzeichnen.

 

 

Forschungsbericht: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Forschungsbericht: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX
Die Studie untersucht den Stand der Umsetzung des im Jahr 2004 eingeführten Institut des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX anhand einer bundesweiten Befragung und vertiefenden Interviews mit Experten und Praktikern. Danach haben sich bislang große und mittelgroße Unternehmen deutlich intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt als kleine Unternehmen. Weiter untersucht die Studie sowohl die Bereitschaft von Arbeitgebern, Rahmenbedingungen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu schaffen, als auch die Bereitschaft von Arbeitnehmern, der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements zuzustimmen.

 

Praxishilfen zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

Betriebliche Eingliederungsmaßnahmen nach längeren Krankheiten von Mitarbeitern sind gesetzliche Verpflichtung. Und bei Belegschaften, die wie die Gesellschaft älter werden, sind Beschäftigte immer häufiger und auch länger krank. Was Arbeitgeber für die Gesunderhaltung tun können und wie ein Management zur Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Unternehmen aussehen kann, das schildert dieses Buch. Es gibt konkrete Hilfestellungen für das praktische Eingliederungsmanagement.
Das Buch Mitarbeiter krank - was tun? - Praxishilfen zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit Beiträgen von Marcus Schian und Helga Seel - mit CD-ROM, von Christian Hetzel, Thorsten Flach und Matthias Mozdzanowski ist erschienen im Universum Verlagsanstalt GmbH & Co. KG, ISBN: 978-3-89869-199-4, 29 Euro

 

 

Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

 Die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA und LVA) hat für sein eigenes Haus einen Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement entwickelt. Hierin wird aufgezeigt, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und wie diese zu interpretieren sind und welchen Stellenwert Führungsverhalten für das betriebliche Eingleiderungsmanagement hat. diese kurze Broschüre ist gut verständlich und evtl eine Anregung für einen Leitfaden für den einen oder anderen Betrieb.
Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (pdf)

 

Handlungsempfehlungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Aus der Sicht der Betriebe ist das betriebliche Eingliederungsmanagement von großer Bedeutung. Dazu ist die Novellierung des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ zu nennen. In § 84 „Prävention“ wird gefordert, dass Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt gefehlt haben, ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wird. Dabei ist zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Wichtige Personengruppen im Rahmen eines solchen Eingliederungsmanagements sind neben der betroffenen Person die Personalvertretung (evtl. inklusive Schwerbehindertenvertretung) sowie die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt. Äußerst empfehlenswert ist es, generelle Absprachen bezüglich eines geeigneten Instrumentariums bzw. bezüglich der systematischen Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements möglichst im Vorfeld zu treffen. Dabei ist es empfehlenswert, die Kompetenzen der Integrationsämter der Landschaftsverbände (Beratungen, Broschüren) zu nutzen. Wichtige Informationen lassen sich z.B. in der sehr empfehlenswerten Publikation „Handlungsempfehlungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nachlesen.

 

 

Beispiele Guter Praxis für betriebliches Eingliederungsmanagement

Beispiele guter Praxis für betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit zwei Jahren ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement Pflicht. Doch viele Betriebe sind unsicher: Wie soll es umgesetzt werden? Die "ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf" informiert über gesetzliche Neuerungen und berichtet über erste viel versprechende Erfahrungen aus der Praxis.

 

 




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