06. März 2006
GKV-Spitzenverbände legen Bilanz ihrer Präventionsarbeit vor
Eine positive Bilanz ihrer Präventions- und Gesundheitsförderungsarbeit zogen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen heute bei ihrer Veranstaltung "Zukunft der Prävention" in Berlin. So erreichten die Krankenkassen im Jahre 2004 mit ihren Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen ca. 3,4 Millionen Versicherte, davon den überwiegenden Teil (2,6 Millionen) im Alltag und ca. 800.000 über gesundheitsbezogene Kurs- und Seminarangebote. Seit der Wiedereinführung der Prävention und Gesundheitsförderung in den GKV-Leistungskatalog im Jahre 2000 steigerten sich die Ausgaben für Prävention im Jahr durchschnittlich um 36 Prozent und erreichten im Jahre 2004 ein Ausgabenvolumen von 148 Millionen Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen appellieren zugleich an die Länder und Gemeinden als Träger von Einrichtungen sowie politisch Verantwortliche, ihre Leistungen auf diesem Feld ebenfalls auszuweiten.
Vor über 240 Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Verbänden und im Dialog mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt diskutierten die Vertreter der Spitzenverbände die bisherigen Erfahrungen sowie die Aktivitäten zur Qualitätssicherung und gaben einen Ausblick auf die Weiterentwicklung der Leistungen. Alle Beteiligten stimmten überein: Die Zukunft der Prävention ist abhängig vom gesamtgesellschaftlichen Engagement. Prävention kann nur gelingen, wenn sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.
Vorgelegt wurde auch ein gemeinsamer Leitfaden Prävention. Neben einheitlichen Qualitätsanforderungen sprechen sich die Spitzenverbände für die Stärkung der Prävention für sozial benachteiligte Zielgruppen im alltäglichen Lebensraum, so genannten Settings, aus und empfehlen den Krankenkassen, für diese Leistungen mindestens 50 Cent pro Kopf ihrer Versicherten (zusammen ca. 35 Mio. Euro jährlich) vorzusehen. Die GKV leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit in Deutschland und appelliert an die übrigen Verantwortlichen – insbesondere die Länder und Gemeinden als Träger von Einrichtungen sowie politisch Verantwortliche für die Entwicklung – ihre Leistungen auf diesem Feld ebenfalls auszuweiten.
Zum Hintergrund:
Seit dem Jahr 2000 erbringen die Krankenkassen wieder Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen für ihre Versicherten. Diese Leistungen müssen strengen Qualitätskriterien entsprechen, die in einem für die Krankenkassen und die Anbieter vor Ort verbindlichen Leitfaden der Krankenkassen-Spitzenverbände niedergelegt sind. Die dort beschriebenen Maßnahmen zur Förderung von Bewegung, gesunder Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung sowie zur Reduzierung des Suchtmittelkonsums sind auf die Vorbeugung der in der Bevölkerung verbreitetsten Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes, bösartige Neubildungen, Muskel-Skelett-Krankheiten sowie Depressionen und Angststörungen ausgerichtet.
Die Qualitätskriterien für die Leistungen wurden unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes entsprechend den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu effektiven und effizienten Interventionen festgelegt. Für das übergeordnete gesetzliche Ziel der Reduzierung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen sollen die Maßnahmen speziell auf sozial benachteiligte Personengruppen ausgerichtet werden. Die Spitzenverbände empfehlen daher vorrangig Maßnahmen nach dem sog. Setting-Ansatz der Gesundheitsförderung, die im Lebensumfeld der Versicherten (Schule, Arbeitsplatz, Gemeinde) ansetzen und sie über die Gestaltung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen in ihrer gesundheitlichen Kompetenz und Eigenverantwortung stärken.
Download: Leitfaden2006-mit-Deckblatt.pdf


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