DNBGF
Deutsches Netzwerk
für betriebliche
Gesundheitsförderung

Nach § 3 Nr. 34 EStG sollen rückwirkend ab 1.1.2008 Maßnahmen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu  500 Euro pro Beschäftigtem steuerfrei bleiben. Anbei finden Sie einen Artikel zum Jahressteuergesetz 2008, der gerade im "BKK Service" erschienen ist. Wir hoffen, dass der Beitrag viele der Fragen beantwortet, mit denen Arbeitgeber und evtl. auch Anbieter wegen der Auslegung des Gesetzes an Sie herantreten. Wir gehen aber davon aus, dass erst mit der "Anwendung" der neuen steuerlichen Möglichkeiten die wirklich kniffeligen Fragen auftauchen.

BKK Service Auszug

 




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