Nach § 3 Nr. 34 EStG sollen rückwirkend ab 1.1.2008 Maßnahmen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem steuerfrei bleiben. Anbei finden Sie einen Artikel zum Jahressteuergesetz 2008, der gerade im "BKK Service" erschienen ist. Wir hoffen, dass der Beitrag viele der Fragen beantwortet, mit denen Arbeitgeber und evtl. auch Anbieter wegen der Auslegung des Gesetzes an Sie herantreten. Wir gehen aber davon aus, dass erst mit der "Anwendung" der neuen steuerlichen Möglichkeiten die wirklich kniffeligen Fragen auftauchen.

Termine:
6. - 7. Februar 2012, Berlin
Betriebliches Gesundheitsmanagement II
9. Februar 2012, Köln
Ruck-Zuck aus der Burnout-Zone
1. März 2012, Darmstadt
Prävention im Wandel der Arbeitswelt
Mensch - Technik - Organisation
8. März 2012, TU Berlin
Satelitenveranstaltung zum Kongress Armut und Gesundheit "Prävention wirkt"
9. und 10. März 2012, TU Berlin
17. Kongress Armut und Gesundheit - Prävention wirkt!
20.-21. März 2012, Frankfurt a. M.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
21. und 22. März 2012, Leipzig
Messekongress „Gesundheit & Versorgung – Innovative Formen der Zusammenarbeit“
31. Mai 2012, Fulda
Gewalt gegen ältere, pflegebedürftige Menschen, eine europäiche Tagung