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Die Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention: Fragen und Antworten

Die Betriebliche Gesundheitsförderung hebt den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf ein neues Niveau: es umfasst sowohl die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden als auch deren Verhalten und versucht ein sich selbst optimierendes System zu entwickeln, das die Gefährdungen der Arbeitnehmenden minimiert. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die betriebliche Gesundheitsförderung.

Was ist Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Prävention?

Gemäß der Luxemburger Deklaration des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung umfasst BGF alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Erreicht werden kann dieses Ziel u. a durch eine Verknüpfung folgender Ansätze: 

  • Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen,
  • Förderung einer aktiven Mitarbeitendenbeteiligung,
  • Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren (insbesondere bei kleinen und Kleinstunternehmen) sowie
  • Stärkung persönlicher Kompetenzen.

Der zukünftige Unternehmenserfolg hängt von qualifizierten, motivierten und gesundheitsbewussten Mitarbeitenden ab. Betriebliche Gesundheitsförderung spielt eine wichtige Rolle, um Arbeitgebende sowie Beschäftigten dabei zu unterstützen  Herausforderungen wie die zunehmende Digitalisierung, Veränderungen der Beschäftigungsformen oder längere Lebensarbeitszeit zu begegnen.



Was sind die Vorteile von betrieblicher Gesundheitsförderung oder eines betrieblichen Gesundheitsmanagements?

Ein  Betriebliches Gesundheitsmanagement hält nicht nur Ihre Belegschaft gesund. Es hilft Ihnen dabei, den heutigen Herausforderungen der Arbeitswelt – wie bspw. Fachkräftemangel, alternde Belegschaften, Arbeitsverdichtung oder Wettbewerbsdruck – aktiv zu begegnen. Sind Ihre Mitarbeitenden fit, ist Ihr Betrieb es auch!

Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile:

Arbeitgebende Beschäftigte
Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeitenden Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken
Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen Reduzierung der Arztbesuche
Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen
Steigerung der Produktivität und Qualität Verringerung von Belastungen
Imageaufwertung des Unternehmens Verbesserung der Lebensqualität
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Erhaltung/Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit
Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Verbesserung des Betriebsklimas
Mitgestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit



Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es?

Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin pro beschäftigte Person und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgebende können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.

Weitere Informationen finden sich unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html.

Das Bundesfinanzministerium hat 2021 eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit



Wie gelingt der Einstieg in BGF oder BGM?

BGF und BGM sind Chefsache. Aktivitäten, die zum Erhalt und zur Stärkung der Gesundheit in einem Unternehmen beitragen sollen, können nur dann erfolgreich sein, wenn diese von der Unternehmensführung als wichtige Aufgabe betrachtet und von dieser unterstützt werden. Auch die im Unternehmen vorherrschende Unternehmenskultur kann den Erfolg von gesundheitsbezogenen Maßnahmen beeinflussen. Wichtig ist, dass Gesundheit in den gemeinsamen geteilten Werten, Normen und Einstellungen Berücksichtigung findet und einen hohen Stellenwert hat. Gleichzeitig muss im Betrieb Bereitschaft zu Innovation hinsichtlich der Neu- bzw. Umgestaltung von Strukturen und Organisationsabläufen bestehen. Hierfür müssen Ressourcen bereitgestellt und Verantwortlichkeiten geregelt werden. Letztlich geht es auch um eine positiv gelebte Firmenkultur sowie den Aufbau nachhaltiger Strukturen und nicht nur um kurzfristige, punktuelle Maßnahmen.

Die Initiative sich mit der Gesundheit im Unternehmen auseinanderzusetzen kann nicht von außen, sondern muss aus dem Betrieb selbst kommen.  Es hat sich bewährt das Thema Gesundheit in der Unternehmensstrategie oder der Unternehmenspolitik fest zu verankern und bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen. Dies schafft eine hohe Verbindlichkeit und gibt Orientierung für die Beschäftigten und Führungskräfte.

Ein umfassendes und nachhaltiges BGM geht immer mit einer umfangreichen Analyse und Planung einher.

Unter www.dnbgf.de/betriebliche-gesundheitsfoerderung/einstieg haben wir Ihnen eine Reihe von Erfolgsfaktoren zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen können, die Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu erhalten und zu stärken.



Wie finde ich heraus, wo der Schuh drückt? Wie kann ich die Situation im Betrieb analysieren?

Greifen Sie auf bewährte Methoden der Organisationsentwicklung und des Projektmanagements zurück. Bei der Analyse der Ist-Situation im Betrieb kann auf verschiedene Daten- und Informationsquellen zurückgegriffen werden. In Frage kommen Instrumente und Methoden wie z. B. Beschäftigtenbefragungen, Workshops, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsplatzanalysen, anonyme Fallauswertungen aus dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Fehlzeiten- oder Fluktuationsanalysen.

In Workshops können verschiedene Moderationstechniken eingesetzt werden, um die Beschäftigten mit ihren Erfahrungen zu beteiligen und herauszufinden, wo der Schuh drückt.  Für die Auswahl  bedarfsgerechter Methoden oder für die Betreuung und Durchführung einzelner Analysen kann die Inanspruchnahme einer externen Beratung (z. B. durch Beratende der Krankenkassen oder Unfallversicherungsträger) sinnvoll sein. Die Beratenden können Sie bei diesem Prozessschritt unterstützen. Dabei spielt die Unternehmensgröße und -struktur eine wichtige Rolle.



Wer kann mich unterstützen?

Unterstützung können Sie als Unternehmen bei allen Sozialversicherungsträgern, also bei den Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern oder Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger, d.h. bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, erhalten.

Die BGF-Koordinierungsstellen, welche vorwiegend bei den Krankenversicherungsträgern angesiedelt sind, beraten Unternehmen bei der Planung und Umsetzung bzw. unterstützt bei der Durchführung von Maßnahmen. Wir empfehlen auch mehrere Kassen anzufragen, da je nach Region und Betriebsgröße die jeweiligen Angebote der Krankenkassen besser oder schlechter zum Betrieb passen.

Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger kann Sie bei der Einführung und (Weiter-)Entwicklung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) oder Managements für Sicherheit und Gesundheit (MSG) unterstützen. Auch unterstützen Unfallversicherungsträger Sie dabei, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und geeignete Präventionsmaßnahmen abzuleiten.

Auch beim Firmenservice der Rentenversicherung erhalten Sie Unterstützung. Neben Fragen zur Rente und Altersvorsorge beantwortet der Firmenservice auch Fragen rund um das Thema Gesunde Beschäftigte. Mit dem Programm „RV-Fit“ bietet die Rentenversicherung Ihren Beschäftigten, die bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, ein kostenfreies Trainingsangebot mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.

Unter www.dnbgf.de/betriebliche-gesundheitsfoerderung/bonus-fuer-bgf haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Anreize die Sozialversicherungsträger bieten, um Betriebe und Unternehmen bei der Umsetzung von BGF- und anderen gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu unterstützen. Manche Unfallversicherungsträger zahlen Prämien aus und unterstützen somit auch die Aktivitäten für Gesundheit bei der Arbeit. Auch bieten einige Unfallversicherungsträger Gütesiegel für Gesundheit an, was für manche Unternehmen ebenfalls ein Anreiz sein kann ihre Aktivitäten systematisch anzugehen.

In vielen Regionen Deutschlands gibt es regionale BGF- oder BGM-Netzwerke, wo Sie sich mit anderen Unternehmen austauschen und Kontakte zu verschiedenen Expertinnen und Experten knüpfen können. Auch ein solcher Austausch kann Sie in Ihrer Arbeit unterstützen. Werfen Sie gern einen Blick auf die Karte unserer Regionalnetzwerke!



Wie motiviere ich Beschäftigte an einem BGF-Angebot teilzunehmen und sich gesundheitsbewusster zu verhalten?

Mitarbeitende, aber auch Vorgesetzte sollen für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung begeistert und zu einer aktiven Teilnahme an verschiedenen Angeboten motiviert werden. Daher ist es äußerst wichtig, den Prozess, den Nutzen und das Ziel eines Angebotes für die Mitarbeitenden transparent zu gestalten und gut zu kommunizieren. Durch Informationen über die Wirksamkeit einer Bewegungspause beispielsweise können Mitarbeiter motiviert werden, an solchen Angeboten teilzunehmen. Zusätzliche Motivation kann hier durch gemeinsame Veranstaltungen erreicht werden, wie beispielsweise Firmenläufe, für welche zusammen als Team trainiert wird. Es hilft, Beschäftigte bereits während der Analyse und der Planungsphase einzubinden, damit sie sich besser mit dem Angebot identifizieren können und die Maßnahme bedarfsgerecht gestaltet ist.

Eine besondere Rolle nehmen Führungskräfte ein. Versuchen Sie diese eng einzubinden und für die Teilnahme an den verschiedenen Angeboten zu gewinnen. Führungskräfte sind Vorbilder, sodass sich Beschäftigte oft bewusst oder auch unbewusst am Verhalten der Führungskräfte orientieren. Nehmen Führungskräfte die Angebote wahr, so regt dies auch die Beschäftigten an, sich gesundheitsbewusst zu verhalten.  



Wie unterscheiden sich Verhaltens- und Verhältnisprävention?

Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind, werden als verhaltensorientierte Maßnahmen bezeichnet (Verhaltensprävention). Verhältnisorientierte Maßnahmen, sind Maßnahmen, die auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, d.h. die Verhältnisse fokussieren (Verhältnisprävention).

Folgende exemplarische Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention können im Betrieb umgesetzt werden:

Verhältnisorientierte Maßnahmen
(Ziel: gesunde Organisation)
Verhaltensorientierte Maßnahmen
(Ziel: gesunde Menschen)
Arbeitsgestaltung, z.B. Änderung von Arbeitsabläufen, neue Arbeitszeitmodelle, erweiterte Entscheidungsräume, Über- und Unterforderung, Teamarbeit etc. Kurse- und Vorträge, z.B. Raucherentwöhnung, gesunde Ernährung, richtige Bewegung, Heben und Tragen, Entspannungstechniken etc.
Rahmenbedingungen, z.B. bauliche Maßnahmen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, rauchfreie Arbeitsplätze, Angebote für gesunde Ernährung in der Kantine, Ruheräume etc. Gemeinschaftliche Aktionen und Gruppenangebote wie Lauftreffs, Nordic Walking etc.
Betriebskultur, z.B. Betriebsvereinbarungen zur Alkoholprävention oder Mobbingprävention, Strategien zur psychosozialen Gesundheit etc. Erweiterung persönlicher Kompetenzen, z.B. Teamentwicklung, Konfliktmanagement, Zeitmanagement, Kommunikation, Führungsverhalten etc.
Personal- und Organisationsentwicklung, z.B. Führungskräfteentwicklung, Lehrlingsprogramme, Strategien für produktives „Altern“ etc. Präventive Angebote, z.B. Herz-Kreislauf-Aktionen, Gesundheitschecks, Rauchstoppangebote etc.

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), Österreich



Ist BGF für Unternehmen gesetzliche Pflicht?

Nein. Während Arbeitgebende gesetzlich zu BEM und Arbeitsschutz verpflichtet sind, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der betrieblichen Gesundheitsförderung. BGF ist für Unternehmen eine freiwillige Leistung.

Krankenkassen jedoch haben in ihrem gesetzlichen Auftrag die Verpflichtung BGF anzubieten.



Wie erfolgt die Bezuschussung von gesundheitsfördernden Maßnahmen?

Arbeitgebende können pro beschäftigte Person und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur sogenannten verhaltensbezogenen Prävention (zum Beispiel Rückenschule, Yogakurs, Rauchentwöhnung) und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Auch zur Sozialversicherung sind die Ausgaben beitragsfrei. Die Leistungen des oder der Arbeitgebenden müssen allerdings zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Der Betrag von 600 Euro ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers also den Betrag von 600 Euro, so ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.



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