Logopaket des DNBGF

Alle Mitglieder des Deutschen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) sind berechtigt, das Mitglieder-Logo des Netzwerks zu verwenden. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft im Netzwerk.

Die Mitglieder dürfen das Logo auf ihrer Homepage und in Druckerzeugnissen verwenden. Davon ausdrücklich ausgenommen sind verkaufbare Produkte. Bei Druckerzeugnissen wird als Nachweis über die Logoverwendung um die Übersendung eines Exemplars an die Geschäftsstelle des DNBGF gebeten.
 

 

Das Logo "DNBGF-Mitglied"  kennzeichnet lediglich die Zugehörigkeit zum Deutschen Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung und stellt keine qualitative Aussage über den Verwendenden dar.

 

Nutzungsbedingungen für die DNBGF-Logos

Hinweise zur Nutzung
Das jeweilige Logo darf in keiner Weise gedreht, verzerrt, geneigt, gespiegelt oder in seinem Erscheinungsbild verändert werden. Die festgelegten Farbanwendungen und Schrifttypen dürfen nicht verändert werden. Es muss freistehend verwendet werden, das heißt, es darf nicht mit einem anderen Merkmal kombiniert oder von diesem überlagert werden. 

Verwendungsmöglichkeiten für das DNBGF-Logo
Die Rechteeinräumung des Logos „Mitglied im DNBGF“ betrifft die Verwendung auf Homepages, Geschäftspapieren und anderen Druckerzeugnissen wie Flyern, Informationsbroschüren, Plakaten oder bei Präsentationen. Von der Verwendung ausgeschlossen ist die unmittelbare oder mittelbare Bewerbung von (verkaufbaren) Produkten. Mitglieder des DNBGF können in ihrem Internetauftritt auf die Webseite www.dnbgf.de direkt verweisen und auch direkt verlinken. Sie sollten das DNBGF über diesen Schritt informieren. Bei einer webbasierten Nutzung wird darum gebeten, die Dateinamen der downloadbaren Logos möglichst nicht zu verändern.

Nachweis über Logoverwendung 
Als Nachweis über die Logoverwendung und zur Dokumentation im Pressearchiv des DNBGF wird um die Übersendung eines Exemplars an die Geschäftsstelle gebeten. Das DNBGF behält sich das Recht vor, die Verwendung des Logos zu überprüfen. Mängel in der Verwendung des Logos sind bei angemessener Forderung zu beheben. Das DNBGF behält sich das Recht vor, bei Missachtungen der Logoverwendung oder anderen Missachtungen des anwendbaren Rechts Beschwerde einzulegen.

Hinweis: Wenn Sie dem Link folgen, werden Sie zu einem externen Server weitergeleitet. Es gelten die Datenschutzhinweise von CleverReach. Die Teilnahme ist freiwillig.