Digital Dialoge #37: Cannabis und Arbeitsfähigkeit

Was bedeutet die Anwendung des CanG im betrieblichen Kontext? 

Seit 01.04.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Es enthält Regelungen zum Umgang mit Cannabis, zum Anbau und zum Konsum. Auch im Straßenverkehr wurden die Verhältnisse klarer geregelt. Generell gilt ein Grenzwert von 3,5ng/ml THC im Blutserum. Die Verkehrsteilnahme ist strikt verboten, wenn Cannabis und Alkohol konsumiert wurden.  Aber was bedeutet die Anwendung des CanG im betrieblichen Kontext? 

Nach §7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dürfen Unternehmer und Unternehmerinnen Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Aber wie erkennt man, ob eine Person Cannabis konsumiert hat und damit eine Gefährdung für sich und andere darstellt? 

Im Digital-Dialog geben wir einen Überblick über die betrieblichen Möglichkeiten präventiv und in Verdachtsmomenten tätig zu werden. Zudem werden neueste Erkenntnisse aus internationalen Publikationen und aus der Fahrsimulatorstudie der DEKRA, der TU Dresden und der DGUV Akademie vorgestellt und eingeordnet.

Referierende:
Christopher Frank, DGUV Akademie
Dr. Marlen Cosmar, DGUV Akademie


Wann: Donnerstag, 28. Mai 2026 von 10.00 bis 11.00 Uhr

Wo: Online via MS Teams

Anmeldung: https://dguv-akademie.converia.de/frontend/index.php?sub=96