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GKV: Leitfaden Prävention

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Maßnahmen, die Versicherte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Gesundheitsfördernde und präventive Interventionen sollen möglichst zugleich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

Für die Umsetzung der im Leitfaden Prävention beschriebenen Maßnahmen sind die Krankenkassen zuständig. Maßnahmen, die nicht den dort dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

Der Leitfaden wurde unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderungen (Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung) erarbeitet.

Fotos auf Cover (von links nach rechts): © glimages | Adobe Stock, © Andrey Popov | Adobe Stock,
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 ►  Materialien und weiterführende Links: Leitfaden Prävention