Seit mehr als 20 Jahren besteht die Pflicht für Arbeitgebende, Beschäftigten nach längeren und/oder häufigeren Ausfallzeiten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Dennoch bestehen bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie bei BEM-Berechtigten Personen immer noch viele Unklarheiten. Eine Untersuchung der BAuA aus dem Jahr 2024 ergab, dass nur rund 50 % der potenziell berechtigten Personen ein BEM-Angebot erhielten.
In diesem Digitaldialog wird aufgezeigt, wie BEM gut gelingen kann – sowohl für Betriebe als auch für Berechtigte.
Referierende:
Tobias Belz, VBG
Michael Heberle, UKBW
Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit
Wann: Donnerstag, 10. Dezember 2026 von 10.00 bis 11.30 Uhr
Wo: Online
Anmeldung: https://dguv-akademie.converia.de/frontend/index.php?sub=119