Trotz der gesetzlichen Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vor mehr als zwei Jahrzehnten zeigt eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Fast die Hälfte der berechtigten Beschäftigten erhält kein BEM-Angebot.
Die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Träger sehen es als Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung des BEM zu unterstützen. Ein vielversprechender Ansatz: Anreizsysteme, die Betriebe zu gezielten Präventionsmaßnahmen motivieren.
In diesem Digital-Dialog stellen zwei Unfallversicherungsträger sowie ein Inklusionsamt vor, wie sie die Einführung und Umsetzung des BEM honorieren – und damit nachhaltig zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen.
Referenten:
Tobias Belz, VBG, Sachgebiet Beschäftigungsfähigkeit
Markus Taddicken, BGW
Andreas Blei, BNG
Timo Wissel, Landschaftsverband Rheinland
Wann: Donnerstag, 22. Januar 2026 von 10.00 bis 11.30 Uhr
Wo: Online
Anmeldung: https://dguv-congress.converia.de/frontend/index.php?sub=72